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Soziale Verbesserungen gut und richtig, aber Zeche muss derjenige bezahlen, der bestellt Bayerische und baden-württembergische Landräte fordern vom Bund ehrlichen Umgang mit dem Thema Pflege

Bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. September im oberfränkischen Landkreis ?Kulmbach haben die Präsidien des Bayerischen Landkreistags und des Landkreistags Baden-Württemberg eine grundlegende Reform der Pflege gefordert. Hintergrund sind unter anderem die jüngsten Überlegungen zur Entlastung von Angehörigen. Der sich seit Jahren zuspitzende Pflegenotstand, die demografische Entwicklung, der steigende Fachkräftemangel und Finanzierungsdefizite bei einzelnen Pflegeformen tun ihr Übriges.

Was das Angehörigen-Entlastungsgesetz betrifft, wird der für die Betroffenen selbst natürlich erfreuliche Vorstoß begrüßt. Allerdings bleiben die Kosten, welche auf die Kommunen zukommen. Hierzu hat sich Berlin bislang nicht geäußert, obwohl für die kommunalen Amtsträger eines ganz klar ist: Wer anschafft, der hat auch zu bezahlen. „Der Ansatz, Familien von pflegebedürftigen Menschen zu entlasten, ihre finanzielle Situation zu verbessern und die familiäre Pflegebereitschaft zu stärken, ist gut und richtig. Der Bund kann unsere Kommunen auf den dadurch entstehenden Mehrkosten aber nicht sitzen lassen. Wir würden erheblich finanziell belastet. Zudem hat das Gesetz auch eine große gesellschaftspolitische Dimension. Wir würden einen tragenden Grundsatz des Sozialhilferechts aushebeln, wonach nur demjenigen Hilfe gewährt wird, der sie nicht von anderen (insbesondere von unterhaltspflichtigen Angehörigen) erhalten kann. Mit der geplanten Reform wird der Familienbund als solcher endgültig ins Wanken gebracht. Familie bedeutet gegenseitige Unterstützung. Wir haben die Sorge, dass sich Angehörige schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Die Erfahrungen in Österreich, wo jüngst die Anrechnung von Vermögen der Pflegebedürftigen gestrichen wurde, zeigen neben einem beträchtlichen Kostenanstieg auch einen Anstieg der Heimanträge“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter. 

„Der eigentlich richtige Weg bestünde darin, die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhöhen. Dies wäre das zielführende Signal gegenüber der Gesellschaft, dass die Belastungen der betroffenen Angehörigen anerkannt werden und eine solidarische Entlastung erfolgt. Sollten Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form verabschieden, müssen die daraus resultierenden kommunalen Belastungen vollständig ausgeglichen werden“, so der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter. 

Aus Sicht der Präsidien ist der Bund gefordert, gemeinsam mit den Ländern geeignete Wege zu finden, wie etwa die Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege zu begrenzen und die Mehrbelastungen ab Inkrafttreten der Bundesgesetze unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Ländern vollständig und dynamisch zu kompensieren. 

Große Sorge bereitet den Landräten aus beiden Bundesländern die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ab 2020. Die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung sind in vielen Landkreisen noch weit davon entfernt, die für den Start der neuen Ausbildung notwendigen Kooperationsverträge abzuschließen. Wegen der Engpässe bei der Pädiatrie und der Psychiatrie besteht insgesamt die Gefahr, dass mit der neuen Ausbildung nicht mehr Ausbildungsplätze angeboten werden können, sondern es sogar zu einem Einbruch kommt.

Der Bayerische Landkreistag
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Dr. Johann Keller die Geschäftsstelle.

Der Landkreistag Baden-Württemberg 
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 baden-württembergischen Landkreise und wie der Städtetag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg einer der 3 Kommunalen Landesverbände. Er hat die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der Landkreise gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und anderen Institutionen zu vertreten. Gleichzeitig obliegt ihm die Beratung der Landkreise zu grundsätzlichen, politischen Fragen als auch in der täglichen Praxis.

Pressekontakt
Pressestelle des Bayerischen Landkreistags
Sarah Honold
Telefon: 089/286615-25
Mobil: 0172/6219776
Kardinal-Döpfner-Straße 8
80333 München 
www.bay-landkreistag.de

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
des Landkreistags Baden-Württemberg
Johannes Klöhn
Telefon: 0711/22462-28
E-Mail: presse@landkreistag-bw.de
Panoramastraße 37
70174 Stuttgart
www.landkreistag-bw.de
 

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