Landkreistagspräsident Walter: „Hilfsfristen müssen sich an der medizinischen Dringlichkeit orientieren“
Zu der Debatte um die Hilfsfristen im Rettungsdienst erklärt der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter:
„Die Landkreise begrüßen es, dass das Innenministerium unter Hochdruck dabei ist, das neue Rettungsdienstgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei muss aus Sicht des Landkreistags darauf geachtet werden, dass entgegen der Vorstellung der Mannheimer Klägergruppe nicht sämtliche Einsatzszenarien über einen Kamm geschert werden. Bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall muss der Rettungsdienst ungleich früher vor Ort sein als bei einem gebrochenen Arm. Eine Hilfsfrist der Zukunft muss entlang der medizinischen Dringlichkeit der unterschiedlichen Diagnosegruppen definiert werden. Dabei muss man sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren und dabei die Möglichkeiten und Chancen von Helfer-vor-Ort-Systemen sowie App-gebundenen Ersthelferalarmierungssystemen mitdenken. Nur gut, dass es Aufgabe des Landtags und nicht einer selbsternannten, klageaffinen Expertengruppe ist, über die Fortentwicklung des Rettungsdienstes zu entscheiden. Denn als Landkreise setzen wir im wohl verstandenen Patienteninteresse auch weiterhin auf das bewährte, qualitätsgesicherte und unter staatlicher Aufsicht stehende System der Selbstverwaltung im Rettungsdienst, das von den Hilfsorganisationen getragen wird.“