Zum heutigen Beschluss des Jahreskrankenhausbauprogramms 2024 äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:
„Es ist gut, dass das Land bei der Investitionsförderung für die Kliniken im Land deutlich mehr macht als andere Bundesländer. Allerdings klafft immer noch eine Lücke von mehreren hundert Millionen Euro zwischen den vom Land bereitgestellten Fördermitteln und dem jährlichen Investitionsbedarf von zwischen 800 und 850 Millionen Euro. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben eindeutig: Das Land ist verpflichtet, die Krankenhausinvestitionen vollständig zu finanzieren.
Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser aktuell ohnehin dramatisch schlecht ist. In 2024 werden 80% der Kliniken unverschuldet defizitär sein. Dies liegt in erster Linie daran, dass der Bund nicht für eine auskömmliche Refinanzierung der zuletzt deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten sorgt. Wenn allerdings der Bund seiner Pflicht zu einer ausreichenden Betriebskostenfinanzierung nicht nachkommt, dann muss das Land unterstützen – und zwar alle Plankrankenhäuser und nicht nur die Universitätsklinika. Aus kommunaler Sicht ergibt sich die Unterstützungspflicht des Landes allein schon daraus, dass das Land und nicht der Bund die Stadt- und Landkreise zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung verpflichtet hat.“