Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zur Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage für eine „Notbremse“ äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen) wie folgt:
„Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Gesetzentwurf noch dahingehend abgeändert wird, dass bei einer kreisweiten 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200 Terminshopping ermöglicht wird, sofern ein aktueller negativer Test vorgelegt werden kann. Dieses Signal wäre wichtig, denn die Akzeptanz der Bevölkerung für Corona-Maßnahmen bröckelt.
Wichtig ist uns auch, dass den Ländern bei den Kindertagesstätten und Schulen mehr Flexibilität eingeräumt wird, als es der Bundesvorschlag aktuell vorsieht. Die frühkindliche und schulische Bildung sind von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft – und sie haben im zurückliegenden Jahr schon massiv gelitten.
Schließlich, aber nicht zuletzt, erwarten wir, dass wenn der Bund einheitliche Regelungen schafft, auch auf Landesebene einheitliche Verordnungsregelung geschaffen werden und es nicht zu von Kreis zu Kreis unterschiedlichen Schließungen und Öffnungen kommt.
Nicht verschweigen wollen wir, dass es für unseren föderalen Staat Langzeitrisiken birgt, wenn die Länder auf die Herausforderungen einer Krise mit Zuständigkeitsverschiebungen in Richtung des Bundes reagieren. Es darf nicht der falsche Eindruck entstehen, als ob der Föderalismus nicht krisenfest wäre. Denn das genaue Gegenteil ist der Fall: Dezentrale Strukturen sind das A und O einer erfolgreichen Krisenbewältigung. Kompetenzverlagerungen in Richtung des Bundes, wie sie jetzt geplant sind, müssen daher die absolute Ausnahme bleiben und möglichst schnell wieder rückabgewickelt werden.“