Zur Pressemitteilung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), wonach die Krankenhausreform, wenn sie wie vorgeschlagen auch umgesetzt würde, für die baden-württembergische Krankenhauslandschaft drastische Folgen hätte, äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:
„Würden die Berliner Vorschläge zur Krankenhausreform eins zu eins umgesetzt, würde dies die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg komplett umpflügen und eine beängstigend hohe Zahl von Kliniken hierzulande über kurz oder lang zum Aufgeben zwingen. Dies legt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegte Folgenabschätzung mehr als nahe. Zwar halten auch die Landkreise eine Krankenhausreform für erforderlich. Und natürlich wird es dabei unter anderem um weitere Zentralisierungen gehen müssen, wie sie in Baden-Württemberg bereits tatkräftig angegangen wurden. Allerdings ist es grundfalsch, dies alles in Berlin vom grünen Tisch aus vorgeben zu wollen. Die allein sachgerechte Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung darf auf keinen Fall ausgehöhlt werden. Nur so lässt sich ein bedarfsgerechtes, gestuftes System der Krankenhausversorgung im Land auf Dauer sicherstellen und dadurch auch das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse einlösen. Damit freilich eine Klinikreform überhaupt gelingen kann, müssen die Krankenhäuser nun zunächst sehr kurzfristig finanziell stabilisiert werden, indem sie für die hohen Inflationskosten und die seit Corona stark gesunkenen Fallzahlen entschädigt werden.“