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Medieninformation vom

Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 24. Juli 2024 Nr. 26/2024 „Bauen schneller und einfacher machen: Kabinett beschließt Entwurf zur Reform der Landesbauordnung“

Kommunen sehen Licht und Schatten bei der LBO-Reform

Zum Beschluss des Ministerrats zu zahlreichen geplanten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski:

 „Das Ziel, das Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfach zu machen, unterstützen die Städte, Gemeinden und Landkreise ausdrücklich. Die baurechtlichen Verfahren müssen optimiert und beschleunigt werden, dazu ist es unverzichtbar, auch bauliche Standards abzubauen. Der Gesetzentwurf geht hier erste sinnvolle Schritte. Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung heißt jedoch auch eine Rückbesinnung auf die grundsätzliche Ausrichtung der Landesbauordnung als Baupolizeirecht und Gefahrenabwehr. Die LBO geht durch die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren hier ohne Zweifel mutige Schritte. Auch die Möglichkeit, Kinderspielplätze abzulösen, damit „Federwipptieröden“ zu vermeiden und stattdessen die Kommunen zu unterstützen, ihre attraktiven Spielplätze zu unterhalten ist ein sinnvoller Ansatz, denn so könnten Baukosten gesenkt und Fläche gespart werden.

Einzelne Bereiche der LBO-Reform sehen die Kommunen jedoch auch kritisch, so wird die erhebliche Anhebung des Mindestpersonalstandards bei den unteren Baurechtsbehörden abgelehnt. Denn dies führt dazu, dass kleinere, aber funktionstüchtige und in der Raumschaft anerkannte Genehmigungsbehörden in ihrem Bestand in Frage gestellt werden. Die Folge wäre das Gegenteil eines Beschleunigungseffektes. Deshalb unser Vorschlag: Fort- und Weiterbildung, um Qualifizierung sicherzustellen, ja, jedoch ohne Verlust der Dezentralität.

Bei der Geltungsdauer der Baugenehmigung für ehemalige Tierhaltungsanlagen hätten wir uns mehr Mut gewünscht. Die Bestandsregelung verlangt, dass eine innerörtliche Stallanlage sechs Jahre ungenutzt ist. Hier schlagen wir eine Fristverkürzung auf zwei Jahre vor. Dies wäre dann gerade für die Innenentwicklung in den Kommunen des ländlichen Raums eine wirksame Beschleunigung.“

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