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Landrätekonferenz verabschiedet Rastatter Erklärung zur Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes Präsident Walter: "Herausforderungen sind und bleiben immens - wir fordern ein konsequentes Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber und die auskömm

„Die Landkreise haben auf dem Scheitelpunkt der Flüchtlingsaufnahme in den Jahren 2015 und 2016 mit großem Engagement dafür gesorgt, dass die ankommenden Menschen angemessen versorgt und betreut wurden. Seither haben sich die Landkreise beherzt für eine rasche Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive engagiert. Gleichwohl bleiben die mit dem Flüchtlingszuzug zusammenhängenden Herausforderungen nach wie vor immens und dürften noch zunehmen. Die Landkreise werden sich diesen Herausforderungen weiterhin entschlossen stellen!“, erklärte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen) am Donnerstag, den 5. Oktober 2017, im Rahmen einer Konferenz der Landrätinnen und Landräte der 35 baden-württembergischen Landkreise in Rastatt.

„Um die im Flüchtlingsbereich vor ihnen liegenden Aufgaben zu bewältigen, brauchen die baden-württembergischen Landkreise allerdings die Unterstützung von Bund und Land“, betonte Landkreistagspräsident Walter. „Daher haben die Landrätinnen und Landräte der baden-württembergischen Landkreise ihre Erwartungen an die Flüchtlingspolitik in zehn Kernthesen zusammengefasst und als „Rastatter Erklärung“ am heutigen Tage verabschiedet“, erläuterte Walter.

Asylanträge beschleunigen – Ausreisepflichtige zurückführen

Landkreistagspräsident Walter wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren massiv zu beschleunigen und das derzeit höchst unbefriedigende Rückführungsmanagement deutlich zu verbessern: „Die Bearbeitung von Asylanträgen muss unbedingt weiter beschleunigt werden. Denn nur wenn schnell über Asylanträge entschieden und vollziehbar Ausreisepflichtige rasch zurückgeführt werden, bleibt das Asylrecht glaubwürdig!“

Die Landrätinnen und Landräte seien sich einig, so Walter, dass das Land – erforderlichenfalls auch über den Bundesrat – alles dafür tun müsse, damit noch bestehende Hemmnisse überwunden und die notwendigen Maßnahmenpakete geschnürt werden. „Die Landkreise sind bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer solchen konsequenten Asylpolitik beizutragen“, stellte Walter klar.

Dauerhafte und auskömmliche Finanzierung durch das Land – auch bei Geduldeten

„Was unbedingt erreicht werden muss“, so Verbandspräsident Landrat Walter weiter, „ist ein Lösung für die Finanzierung der Leistungen für geduldete Flüchtlinge, die sich nicht mehr in der vorläufigen Unterbringung befinden. Diese Kosten tragen die Landkreise über das Asylbewerberleistungsgesetz allein. Dies ist weder sachgerecht noch fair, wenn man berücksichtigt, dass es sich hierbei um eine staatliche Vollzugsaufgabe handelt und diese Flüchtlingsgruppe seit 2013 deutlich gewachsen ist. Die Landkreise fordern deshalb, von den damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen freigestellt zu werden“, unterstrich Landkreistagspräsident Walter.

„Wir erwarten ferner“, so Landkreistagspräsident Walter, ,,dass das Land auch künftig die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen erstattet. Im Hinblick auf den Abbau momentan überschüssiger Unterbringungskapazitäten muss das Land Augenmaß bewahren und genügend Raum für solche Rückbaukonzepte lassen, die der Flüchtlingsintegration förderlich sind.“


Weitere Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes können der „Rastatter Erklärung“ entnommen werden, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist .

Anlage:
Rastatter Erklärung
 

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