Zur Verlängerung der Fristen für das Sirenenprogramm äußern sich der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, wie folgt:
„Wir begrüßen die Verlängerung der Umsetzungsfrist für das Sirenenprogramm des Bundes bis zum 31. Dezember 2023 ausdrücklich. Die Fristen für den Mittelabruf der Fördermittel aus dem Bundesprogramm waren von Anfang an zu knapp bemessen. Hierauf hatten die Kommunalen Landesverbände bereits zum Start der Ausschreibung hingewiesen. Auch die Hersteller der entsprechenden Sirenen hatten mitgeteilt, dass man die notwendigen Geräte innerhalb der vorgegebenen Zeiten nicht liefern könne.
Fakt ist allerdings auch, dass die bislang bereitgestellten Fördermittel unzureichend sind. So haben viele Antragsteller keine Förderzusage erhalten, da der Fördertopf bereits leer war. Innenminister Strobl kann daher nur beigepflichtet werden, wenn er eine zeitnahe Aufstockung der Bundesmittel für die Errichtung von Sirenenanlagen fordert. Positiv stimmt, dass Bundesinnenministerin Faeser den kommunalen Landesverbänden auf deren Anfrage hin bereits signalisiert hat, dass ihr Haus weitere Mittel für den kommenden Bundeshaushalt angemeldet hat.
Wichtig ist bei alldem, dass die Warnung mittels einer Sirene nur ein Teil einer Warnlandschaft sein kann. Wir sprechen uns daher für einen abgestimmten Warnmix aus Sirenen, Cell Broadcasting und Warn-App aus.“