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Medieninformation vom

Systemwechsel bei den Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge darf nicht zulasten der Kommunen gehen

Landkreistagspräsident Walter: "Ich setze darauf, dass das Land an seinem bisherigen Kurs festhält und den aktuell besonders geforderten Kommunen hundertprozentig beisteht.“

Zu der gestrigen Beschlussfassung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Finanzierung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine nimmt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt Stellung:

„Bund und Länder haben sich bei den Sozialleistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine für einen Systemwechsel entschieden. Sie erhoffen sich davon zusätzliche Integrationsimpulse. Die Landkreise als Maschinenraum des deutschen Sozialstaats werden die damit verbundenen Umstellungsarbeiten meistern, auch wenn dies mitten in der Krise herausfordernd ist. Eines muss allerdings klar sein: Durch den Wechsel in den Regelkreis der Sozialgesetzbücher dürfen die baden-württembergischen Kommunen finanziell nicht schlechter gestellt werden als bisher. Das Land muss daher weiterhin alle fluchtbedingten Kosten tragen, die es etwa im Bereich der Unterbringung sowie der Gesundheits- und Pflegeversorgung bislang übernommen hat. Das Land hat sich mit dem Bund verständigt – daraus darf jetzt kein Vertrag zulasten der Kommunen als unbeteiligten Dritten werden. Ich setze und vertraue daher darauf, dass das Land an seinem bisherigen Kurs festhält und den in diesen Zeiten besonders geforderten Kommunen hundertprozentig beisteht.“

 

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