Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten in der heutigen Regierungspressekonferenz, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der geplanten Mobilitätsgarantie und dem neu geschaffenen Mobilitätspass bestehe, äußern sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:
„Die Kommunale Seite hat stets signalisiert, dass der Mobilitätspass für bestimmte Kommunen ein überlegenswertes Instrument sein kann, um Zusatzangebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu realisieren. Auf keinen Fall jedoch darf eine solche Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots herangezogen werden. Die flächendeckend zu etablierende Mobilitätsgarantie stellt ein solches Grundangebot dar und muss daher in jedem Fall aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Kommunen unterstützen das Ziel, die Zahl der Fahrten im ÖPNV in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen, erwarten allerdings im Umkehrschluss, dass das Land seine selbst gesetzten Ziele auch mit ausreichend Finanzmitteln hinterlegt.“