Zu der Forderung der Bundesländer gegenüber dem Bund, sie bei den Flüchtlingskosten und der ÖPNV-Finanzierung zu unterstützen, erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen):
„Die baden-württembergischen Landkreise unterstützen nachdrücklich die Forderungen der Bundesländer nach einer fairen Flüchtlings- und ÖPNV-Finanzierung durch den Bund. Angesichts des massiven Fluchtgeschehens aus der Ukraine und über den Balkan ist es dringlicher denn je, dass der Bund die Länder sowohl bei den Kosten für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als auch bei den Aufwendungen für die Unterbringung, Versorgung und Integration der weiteren Schutzsuchenden entlastet. Konkret erwarten die Landkreise, dass Bund und Länder die Kostenerstattung speziell für die Ukraine-Geflüchteten rasch ausverhandeln. Außerdem muss der Bund, wie von den Ländern gefordert, die bis Ende 2021 praktizierte Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Integrationsaufwendungen der Länder rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wieder aufnehmen.
Zum Ausbau und zur Modernisierung des ÖPNV ist es zwingend geboten, dass der Bund die an die Länder ausgekehrten Regionalisierungsmittel noch im Jahr 2022 strukturell um 1,5 Milliarden Euro erhöht. Zudem müssen als Reaktion insbesondere auf die massiven Energiepreissteigerungen für die Jahre 2022 und 2023 vom Bund jeweils zusätzlich 1,65 Milliarden Euro bereitgestellt werden, um die ÖPNV-Verkehre in der aktuellen Krisenphase zu stabilisieren. Denn erst wenn Bestand und Ausbau des ÖPNV sichergestellt sind, lässt sich sinnvoll über ein Nachfolgeprodukt für das 9-Euro-Ticket sprechen. Schließlich kann ein stark vergünstigtes Nahverkehrsticket mit bundesweiter Geltung nur dann sein Klimaschutzpotenzial entfalten, wenn die Bestandsverkehre nicht wegbrechen und es insgesamt ein attraktives ÖPNV-Angebot gibt."