„Dass der Ortenaukreis als Flächenlandkreis gemeinsam mit zwei weiteren Modellkommunen die verschiedenen Varianten eines Mobilitätspasses weiterdenkt, ist absolut sinnvoll. Allerdings kann eine solche Nahverkehrsabgabe kein Finanzierungsinstrument für die geplante Mobilitätsgarantie sein – dabei bleiben wir. Denn die Mobilitätsgarantie soll die künftige ÖPNV-Grundversorgung sicherstellen, während der Mobilitätspass bestenfalls ein Instrument für Zusatzangebote sein kann, die darüber hinausgehen“, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski. „Nachdem Minister Hermann die Umsetzung der Mobilitätsgarantie nun auf das Jahr 2030 verschoben hat, rückt für uns auch die tatsächliche Einführung einer solchen Abgabe vor Ort weiter in die Ferne. Hinzu kommt, dass in den aktuellen Zeiten weitere Zusatzbelastungen für Bürgerinnen und Bürger ohnehin kaum vermittelbar sein dürften."
Medieninformation vom
Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg 'Verkehrsministerium und Modellkommunen arbeiten am Mobilitätspass weiter'
Mobilitätspass ist kein Instrument zur Finanzierung der Mobilitätsgarantie