Landkreise unterstützen Kurs von Ministerpräsident Kretschmann und Justizministerin Gentges
Zu der Meldung, dass das Land Klagen gegen die Bezahlkarte für Asylbewerber befürchtet, wenn die notwendigen Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorgenommen werden, äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:
„Ohne die von den Fachleuten aus Bund und Ländern einmütig vorgeschlagenen Änderungen am geltenden Recht, besteht das handfeste Risiko, dass die Einführung der Bezahlkarte gerade auch auf Kreisebene aus Rechtsgründen scheitert. Denn insoweit gilt aktuell noch die Regelung, dass der notwendige Bedarf der Schutzsuchenden vorrangig durch Geldleistungen zu gewähren ist. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung einvernehmlich auf den vereinbarten gesetzlichen Änderungen beharrt. Die Einführung der Bezahlkarte darf auf keinen Fall verzögert werden. Die Politik muss sich als handlungsfähig erweisen. Die Bezahlkarte verhindert, dass Geldmittel, die der Existenzsicherung der Geflüchteten dienen, in deren Heimatländer überwiesen oder zur Bezahlung korrupter Schleuserbanden verwendet werden. Außerdem dient sie der Verfahrensvereinfachung.“