Stadt- und Landkreise setzen auf Landesunterstützung bei der Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts
Zur Meldung des Statistischen Landesamts, dass die Einbürgerungszahlen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8,5 % angestiegen sind und einen Höchstwert seit 2002 erreichen, erklären der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis v. Komorowski, und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg, Ralf Broß:
„In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2023 22.745 Menschen eingebürgert. Damit sind die Fallzahlen ein weiteres Jahr in Folge erneut deutlich, nämlich um 8,5 % angestiegen. Nun hat der Bundestag im Januar eine umfassende Änderung der Einbürgerungsvoraussetzungen beschlossen. Künftig soll die Mehrstaatigkeit generell möglich sein. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein. Das entsprechende Gesetz tritt am 26. Juni 2024 in Kraft. Die Umsetzung wird für die Kreise herausfordernd und es braucht zweifelsohne mehr Personal, zumal die Wartezeiten vor Ort durch den stetigen Anstieg bereits in den letzten Jahren zugenommen haben. Der Bund geht davon aus, dass sich durch die Änderungen 2,3-mal so viele Menschen einbürgern lassen wie bisher. Damit die Umsetzung gelingt, bedarf es eines Schulterschlusses zwischen dem Land und den Kommunen. Es muss das gemeinsame Ziel sein, Einbürgerungsbehörden so zu stärken, dass Einbürgerungsverfahren auch zukünftig rasch abgeschlossen werden können. Das Land ist in der Pflicht, den Stadt- und Landkreisen den finanziellen Mehraufwand zu erstatten. Wichtig ist nun ein zeitnahes Signal, dass das Land dieser Verpflichtung nachkommt und die Einbürgerungsbehörden – wie schon im Koalitionsvertrag vorgesehen – strukturell stärkt.“