Landkreistagspräsident Walter: „Kreise wollen Führungskräfte besser bezahlen können“
„Wenn es uns nicht gelingt, rasch geeignete Maßnahmen im Hinblick auf den Fach- und Arbeitskräftemangel im öffentlichen Dienst zu ergreifen, dann werden auch die Kommunen ihre wichtigen Aufgaben des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge nicht mehr voll erfüllen können“, warnte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen). So bedürfe es zum einen dringend eines grundsätzlichen Reformprozesses zur Priorisierung von Zukunftsaufgaben und zum Abbau von Regulierung sowie gleichzeitig einer konsequenten Digitalisierung der Verwaltung, um den Fach- und Arbeitskräftemangel auf diese Weise abzufedern. Zum anderen müsse aber auch unter Hochdruck daran gearbeitet werden, dass sich trotz gewachsener Konkurrenz zur Wirtschaft genügend Menschen für den öffentlichen Dienst in den Kommunalverwaltungen entscheiden und dort auch dauerhaft bleiben.
„Wir werden etwa nicht umhinkommen, die eigenen Ausbildungskapazitäten der Kreise zu erhöhen. Dafür freilich braucht es kurzfristig eine Anhebung der Zulassungszahlen an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg“, betonte Landkreistagspräsident Walter. Auch das Zulassungsverfahren für diese Hochschulen gelte es zu optimieren, da es abschreckend auf Interessierte wirke und viel zu viele von ihnen im laufenden Verfahren abspringen.
„Mindestens genauso wichtig ist es, den Mitarbeitenden in den öffentlichen Verwaltungen attraktive Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, um sie für Führungsaufgaben zu motivieren. Um dies zu ermöglichen, fordern wir die Landesregierung dazu auf, endlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir Führungskräfte in den Landkreisen besser bezahlen können“, unterstrich Landkreistagspräsident Joachim Walter.
Landkreistagspräsident Walter wies bei dieser Gelegenheit auf ein jüngst von allen Landrätinnen und Landräten in Baden-Württemberg beschlossenes Positionspapier hin, das insgesamt 16 konkrete Vorschläge zur Stärkung des öffentlichen Dienstes beinhaltet.