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Medieninformation vom

PM der kommunalen Landesverbände

Interessen der Städte und Gemeinden bleiben im Doppelhaushalt 2018/19 unberücksichtigt

Interessen der Städte und Gemeinden bleiben im Haushaltsentwurf bisher unberücksichtigt – Kommunale Landesverbände fordern weitere Verhandlungen

Die Präsidenten der drei Kommunalen Landesverbände haben kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung am morgigen Donnerstag den Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 in den Landtag einbringen will, obwohl die Gemeinsame Finanzkommission des Landes und der Kommunen bisher keine Ergebnisse erzielt hat. „Kommunale Interessen bleiben im Haushaltsentwurf nun nahezu unberücksichtigt. Das wird den Herausforderungen, vor denen Städte, Gemeinden und Landkreise stehen, nicht gerecht“, bemängeln Roger Kehle (Präsident des Gemeindetags), Joachim Walter (Präsident des Landkreistags) und Dieter Salomon (Präsident des Städtetags). Dies sei vor allem deshalb unverständlich, da viele Zielsetzungen des Koalitionsvertrages nur durch die Kommunen verwirklicht werden können. „Wenn die Kommunen für das Land neue und zusätzliche Ziele erledigen sollen, dann müssen sie dazu auch finanziell in die Lage versetzt werden, denn ihre bisherigen Aufgaben bleiben ja weiterhin erhalten. Wir haben daher dem Land einen ausgewogenen und maßvollen Vorschlag gemacht, auf dessen Grundlage auch eine gemeinsame Umsetzung des Koalitionsvertrags ermöglicht werden könnte. Im Haushaltsentwurf wurde dieser Vorschlag aber vollständig ignoriert“, machen die Kommunalvertreter deutlich.

Bereits Anfang Juni hatten die Kommunalen Landesverbände die Finanzministerin schriftlich darum gebeten, die Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) angesichts der vielen und bedeutenden Themen möglichst frühzeitig aufzunehmen. Sie begründeten diese Anfrage explizit mit dem zeitlichen Ablauf für die Drucklegung des Regierungsentwurfs für den Doppelhaushalt 2018/2019. Diese war nach dem damaligen Kenntnisstand bereits für Ende September geplant. Die Kommunalen Landesverbände wollten das Land frühzeitig über die kommunalen Notwendigkeiten und Bedarfe informieren.

Nach einer Abstimmungsrunde zur Themenfindung hat das Land die inhaltlichen Verhandlungen mit den Kommunalvertretern jedoch erst Ende September und damit zu einem Zeitpunkt aufgenommen, zu dem es bereits viele Vorfestlegungen der Haushaltskommission des Landes gab.

„Es bleibt dem Land selbst überlassen, in seinen eigenen Angelegenheiten so vorzugehen. Wenn es aber darum geht, Ausgaben aus dem kommunalen Geldbeutel oder für kommunale Aufgabenerfüllung festzulegen, dann erwarten wir als Kommunale Landesverbände, dass wir die ersten Ansprechpartner sind. Denn die Kommunen sind im dreigliedrigen Staatsaufbau aus gutem Grunde nicht nur Verwaltungsausführungseinheiten, sondern eine eigenständige Verwaltungsebene mit Selbstverwaltungsgarantie“, so Kehle, Walter und Salomon unisono.

„Wir bedauern außerordentlich, dass die kommunalen Aspekte keinen Eingang in den Entwurf des Doppelhaushalts gefunden haben, insbesondere weil wir die Gemeinsame Finanzkommission als wichtige Institution ansehen, um die notwendigen Finanzentscheidungen zwischen Land und Kommunen frühzeitig und fundiert vorzubereiten. Viele erfolgreich abgeschlossene Verhandlungsrunden oder Pakte mit einvernehmlichen Empfehlungen an Landtag und Landesregierung zur Umsetzung gemeinsamer politischer Ziele unterstreichen dies eindrucks-voll“, betonen die drei Präsidenten.

In diesem Jahr ist ein solch erfolgreicher Abschluss nun nur noch über Änderungsanträge der Fraktionen möglich. „Umso bedeutender ist es aus unserer Sicht, dass das Land mit uns in den nächsten Wochen weiter verhandelt und wir Ergebnisse erzielen, um gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre in Baden-Württemberg und für das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger legen zu können.“

Eine Zusammenfassung der Vorschläge der Kommunalen Landesverbände zum Doppelhaushalt 2018/19 erhalten Sie als Zusatzinformation zu dieser Pressemitteilung.

Anlage:
Zusammenfassung der Vorschläge der Kommunalen Landesverbände zum Doppelhaushalt 2018/19 >

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