Zu der Forderung des AOK-Landeschefs Johannes Bauernfeind an die Adresse der künftigen Landesregierung, weiter hohe Investitionen für die Krankenhäuser im Südwesten vorzusehen und das Investitionsvolumen nach Möglichkeit auszubauen, erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen):
„Trotz erfreulicher Zuwächse in den vergangenen Jahren müssen die vom Land für die Krankenhäuser bereitgestellten Investitionsmittel weiter erhöht werden, damit das gute Versorgungsniveau im Südwesten gehalten werden kann. Speziell bei der Digitalisierung der Krankenhäuser und der konsequenten Nutzung telemedizinischer Möglichkeiten dürfen die baden-württembergischen Häuser den Anschluss nicht verlieren.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch eine Erhöhung der sogenannten Pauschalförderung. Dadurch werden landesweit Investitionen in die IT-Infrastruktur und die Medizintechnik ermöglicht und kann ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse geleistet werden. Eine Erhöhung um 50 Mio. Euro erscheint hier dringend geboten.
Demgegenüber hilft der pauschale Ruf nach einer weiteren Zentralisierung der Krankenhäuser nicht weiter. Denn die Krankenhausstrukturen in Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren schon erheblich verändert worden und weitere Strukturveränderungen sind beschlossen oder in Planung. Beispielhaft kann hier auf die aktuellen Entwicklungen im Ortenaukreis, im Zollernalbkreis, im Hohenlohekreis sowie in den Landkreisen Waldshut und Lörrach verwiesen werden.
Dass es den Krankenhausträgern in Baden-Württemberg fern liegt, unnötige Strukturen aufrechtzuerhalten, offenbart im Übrigen auch ein Blick auf die Bettendichte: Baden-Württemberg hat mit 503 Betten auf 100.000 Einwohner die bundesweit geringste Dichte. Eine Grundsatzdebatte über zentralere Strukturen im Krankenhauswesen mag in anderen Bundesländern mit ungleich höherer Bettendichte angezeigt sein, lenkt in Baden-Württemberg aber nur von dem eigentlichen Problem ab, nämlich von der unzureichenden Ausstattung der Krankenhäuser mit Investitionsmitteln des Landes.“