Zur Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung, wonach die Kommunen und die Kommunalen Landesverbände indirekt selbst schuld am Losverfahren seien, erklären die Spitzen der Kommunalen Landesverbände die Perspektive der Kommunen und betonen nochmals die gemeinsamen Vorschläge.
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger bekräftigt: „Selbst schuld sind weder die Kommunen noch die Kommunalen Landesverbände. Sie haben weder diesen Rechtsanspruch erfunden und versprochen, noch diesem zugestimmt. Als letzte in der Kette sollen sie jetzt die Suppe auslöffeln, die Bund und Land ihnen eingebrockt haben. Dabei war und ist es jetzt die klare Aufgabe des Kultusministeriums als Bewilligungsbehörde, ein ordnungsgemäßes und sachgerechtes Verfahren sicherzustellen und Lösungen aufzuzeigen. Die kommunale Familie hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht. Erwartbar war von Beginn an, dass die 368 Millionen vorne und hinten nicht reichen werden. Schließlich ging das Deutsche Jugendinstitut von Investitionen von rund 1 Milliarde Euro an baden-württembergischen Schulen aus.“
Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, betont aus Sicht der Landkreise: „Anstatt den Kommunen den schwarzen Peter zuzuschieben, sollte sich das Land für eine verantwortungsvolle Lösung einsetzen. Der gemeinsame Vorschlag der kommunalen Familie liegt seit der Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission von Anfang Juli auf dem Tisch. Das Land könnte über Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre ab 2027 eine Finanzzusage über den Doppelhaushalt 2025/26 hinaus treffen, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen nicht ausfinanziert ist, geht nun einmal allein auf das Konto von Bund und Land. Jetzt die Schuld bei den Kommunen zu suchen, ist, als würde man dem Thermometer die Schuld für das Fieber geben.“
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Ralf Broß, erklärt: „Dem Grunde nach ist die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der richtige Ansatz. Aber die Städte brauchen dazu eine ausreichende finanzielle Ausstattung - denn die Kommunen können diese große Aufgabe nicht alleine finanzieren. Am Ende des Tages erwarten die Eltern, dass das Angebot funktioniert. Deshalb blickt der Städtetag nach vorn und schlägt einen 5-Jahres-Plan vor: Das Fördervolumen von einer Milliarde Euro muss auf fünf Jahrestranchen zu je 200 Millionen Euro aufgeteilt werden. Wir müssen jetzt auf das Machbare schauen und praktikable Lösungen finden.“
Hintergrund:
Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute über das Losverfahren beim Investitionsprogramm zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Das Kultusministerium betont im heutigen Bericht der Stuttgarter Zeitung, dass die kommunalen Verbände indirekt selbst schuld am Losverfahren seien, da sie dem sog. „verzögerten Windhund“ gefordert hatten.
Die kommunalen Landesverbände hatten im Frühjahr 2024 um den sog. „verzögerten Windhund“ gebeten, damit alle Anträge, die vor oder am 22. April bei den Regierungspräsidien eingehen, so gewertet werden, als wären sie an diesem Tag des Antragsstarts eingegangen (Eingangsfiktion). Den antragstellenden Verwaltungen sollte dadurch etwas Vorlauf gegeben werden, um den umfangreichen Antrag und die zahlreich abzugebenden Erklärungen erstellen zu können. Die VwV Investitionsförderung wurde am 26. März 2024 durch das Kultusministerium veröffentlicht.
Im Juli 2024 hatten die Kommunalen Landesverbände gegenüber dem Finanzministerium und dem Kultusministerium Lösungsvorschläge gemacht, u.a. indem die Kommunen nach einer belasten Förderzusage in Vorleistung gehen könnten.