Kommunen befürchten Verlagerung von Finanzierungsrisiken auf die gemeinnützigen Hilfsorganisationen
Die Kommunen haben die Sorge, dass das geplante Rettungsdienstgesetz die Rahmenbedingungen für den Bau neuer Rettungswachen verschlechtert. Zwar betone das Land, dass eine Änderung der Förderpraxis nicht geplant sei. Der vorliegende Entwurf des Rettungsdienstgesetzes spreche jedoch eine andere Sprache, so Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag. „Während das Land bislang verpflichtet ist, 90 Prozent der förderfähigen Kosten zu tragen und der Eigenanteil der Hilfsorganisationen bei 10 Prozent gedeckelt ist, soll es künftig im Ermessen des Landes stehen, ob mit 90 Prozent gefördert wird, und soll der Eigenanteil der Hilfsorganisationen nicht maximal, sondern mindestens 10 Prozent betragen. Dies führt zu einer Finanzierung der Rettungswachen nach Kassenlage und zu einer Verschiebung von Finanzierungsrisiken zulasten der Hilfsorganisationen. Es ist unseres Erachtens offensichtlich, dass Investitionen in Rettungswachen durch eine solche Rechtsänderung deutlich erschwert würden. Dabei sind wegen der vorgesehenen Verkürzung der Eintreffzeit im Rettungswesen von 15 auf 12 Minuten doch eigentlich umfangreiche zusätzliche Investitionen in die Wachen erforderlich. Um die ambitionierten Ziele der Rettungsdienstreform nicht zu gefährden, sollte daher bei der Förderung von Rettungswachen an der bisherigen und durchaus bewährten Rechtslage festgehalten werden. Insofern setzen wir auf eine entsprechende Nachbesserung durch den Landtag im weiteren parlamentarischen Verfahren“ , erklärten der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß, und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger heute in Stuttgart.