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Medieninformation vom

Grundgesetz als Glücksfall der deutschen Geschichte – Landkreistag begeht Verfassungstag mit Rede von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Harbarth

Zum Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes veranstaltete der Landkreistag Baden-Württemberg heute eine virtuelle Feierstunde. Im Mittelpunkt der per Livestream übertragenen Veranstaltung stand der Festvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth mit dem Titel: „72 Jahre Grundgesetz – was hält unser Land zusammen?“.

In seiner Rede hob Präsident Harbarth insbesondere hervor: „Das Grundgesetz hat uns die längste Periode der Freiheit und der Demokratie in der Geschichte unseres Landes beschert. Für dieses historische Glück sollten wir dankbar sein, und deshalb ist es ebenso wichtig wie richtig, wenn wir heute in diesem würdigen Rahmen der Verkündung des Grundgesetzes gedenken.“ Zur Bedeutung der Landkreise und Kommunen fügte Harbarth hinzu: „Die kommunale Selbstverwaltung und der Grundsatz der Subsidiarität genießen unter dem Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Nicht alles muss zentral entschieden werden - viele Fragen können kleine Einheiten wesentlich besser lösen als große. Diese Vielfalt und diese Bürgernähe machen unser Gemeinwesen stark.“

Zuvor hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, in einem einleitenden Grußwort betont: „Was für die Integrität des Grundgesetzes und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft besorgniserregend ist, ist die Zunahme antidemokratischer und freiheitsfeindlicher Positionen. So werden unter dem Banner der Meinungsfreiheit online und offline zunehmend Hass, Hetze und Gewaltaufrufe gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen verbreitet.“ Alle seien gefordert, dieser Tendenz entgegenzutreten“, denn individuelle Freiheitsrechte finden ihre Grenzen dort, wo andere Grundrechte verletzt werden. Mit Blick auf die Corona-Pandemie dankte die Staatsministerin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Städten, Gemeinden und Landkreisen, in den Gesundheits- und Bürgermeisterämtern sowie in den Test- und Impfzentren für ihre unverzichtbare Arbeit.

Der Präsident des Landkreistags, der Tübinger Landrat Joachim Walter, unterstrich seinerseits: „In den aktuellen, durchaus kontroversen Debatten rund um Corona ist das Grundgesetz der zentrale Bezugspunkt und orientierende Werterahmen. Dies zeigt eindrücklich, welche integrative Kraft dem Grundgesetz auch 72 Jahre nach seiner Verabschiedung weiterhin zukommt. Unsere Verfassung gehört ganz offensichtlich und sehr wesentlich zu dem, was unser Land zusammenhält. Für Deutschland ist und bleibt das Grundgesetz der vielzitierte Glücksfall der Geschichte.“

Mit der virtuellen Feierstunde sei es dem Landkreistag darum gegangen, so Präsident Joachim Walter, das Grundgesetz gerade auch in einer Zeit zu würdigen, in der die Verfassung vor besondere Herausforderungen gestellt sei. Mit seinem Werterahmen sorge das Grundgesetz auch in dieser aktuellen Pandemiezeit verlässlich für Orientierung und Stabilität. Dies gerade auch als Vertretung der kommunalen Ebene nochmals deutlich zu machen, sei ihm, so Walter, ein besonderes Anliegen gewesen.

 

Information:

Dieser Pressemitteilung ist ein Foto von Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth beigefügt. Bei Verwendung des Fotos bitte „© Matthias Busse“ als Bildquelle angeben. Bei Verwendung des Fotos von der Feierstunde bitte (C) Landratsamt Tübingen" als Bildquelle angeben.

Anlage: Bild (Pressefoto Prof. Harbarth)
Anlage: Bild Feierstunde

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