Zur heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe erklärt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Dr. Alexis v. Komorowski:
„Zu einer guten und wohnortnahen medizinischen Versorgung gehört nicht nur die Hausarztpraxis vor Ort, sondern auch die Apotheke am Marktplatz. Wir begrüßen daher die Entscheidung des OLG Karlsruhe zum Verbot von Apothekenautomaten. Die auf den ersten Blick vielleicht vorteilhaft wirkende Möglichkeit, Medikamente an Automaten zu beziehen, kann die qualifizierte, persönliche Beratung durch einen Apotheker, auch in der Nacht und am Wochenende, nicht ersetzen.“
Medieninformation vom
Zumeldung zur dpa-Meldung
„Bundesweit erster Docmorris-Apothekenautomat bleibt verboten“