Landkreistagspräsident Walter: „Die einheitliche Betreuung der bedürftigen Familien und Kinder durch die Jobcenter einfach aufzugeben, ist sozialpolitischer Unfug“
Anlässlich des Beginns der Beratungen des Deutschen Bundestags zum Kindergrundsicherungsgesetz erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen):
„Der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung verfehlt ganz klar sein eigentliches Ziel, den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen für Kinder und Jugendliche zu erleichtern. Stattdessen führt das Gesetz zu unnützen Doppelstrukturen und überbordendem Bürokratismus. Nicht ohne Grund hat der Gesamtpersonalrat der Jobcenter bereits im Juni das Bundesfamilienministerium in einem Brandbrief darauf hingewiesen, dass mit der geplanten Kindergrundsicherung und der vorgesehenen Verkomplizierung der Zuständigkeiten eine sozialpolitische und verwaltungsökonomische Katastrophe drohe.
In der Tat wird durch den Gesetzentwurf der Aufwand für bedürftige Familien nicht nur nicht verringert, sondern im Gegenteil erhöht. Bisher ist für diese Familien im Wesentlichen das Jobcenter zuständig. Zukünftig wären nebeneinander der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter und die Kreise zuständig. Dass die bisherige bewährte Betreuung der bedürftigen Familien aus im Wesentlichen einer Hand, nämlich durch die Jobcenter, mutwillig aufgegeben wird, ist sozialpolitischer Unfug. Dies gilt umso mehr, als die Jobcenter deutlich näher bei den bedürftigen Familien sind, als es der Familienservice der Bundesagentur je wird sein können.
Statt neue Doppelstrukturen zu errichten und einen kostenträchtigen Verwaltungsumbau voranzutreiben, wäre es sehr viel sinnvoller, die in Rede stehenden Milliardenbeträge gezielt zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen – etwa auch durch die Stärkung armutspräventiver Infrastruktur-Angebote im Betreuungs- und Bildungssystem. Dann würden die zusätzlichen Euro sehr viel direkter und wirksamer bei den betroffenen Kindern ankommen.“