Landrätekonferenz richtet Appell an Bundes- und Landespolitik zur Stützung der Krankenhäuser im Land
Die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte haben beim gestern und heute stattfindenden Landräteseminar im Landkreis Konstanz einstimmig einen Appell an die Bundes- und Landespolitik gerichtet, die baden-württembergischen Kliniken in der Krise zu stützen. Hierzu äußert sich der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen) wie folgt:
„Immer wieder haben die baden-württembergischen Landkreise in jüngster Zeit auf die prekäre Lage der Krankenhäuser im Land hingewiesen. Inzwischen hat die Dramatik der Situation eine neue Stufe erreicht. Schon die Corona-Pandemie hat in allen Kliniken des Landes zu enormen Mehrbelastungen geführt. Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sieht sich das Krankenhauswesen nun auch noch mit rasant steigenden Sachkosten konfrontiert. Ohne einen substanziellen Inflationsausgleich in Form eines rückwirkenden Rechnungszuschlages besteht daher die reelle Gefahr, dass aufgrund des Kostendrucks die medizinisch-pflegerische Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern nachhaltig Schaden nimmt und sich wirtschaftlich sogar die Existenzfrage stellt.
Zu all dem kommt hinzu, dass Patienten nach wie vor sehr zurückhaltend sind, wenn es um aufschiebbare Behandlungen geht. Dies führt dazu, dass den pandemiebedingten zusätzlichen Ausgaben auf der einen Seite geringere Einnahmen auf der anderen Seite gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund appellieren die baden-württembergischen Landkreise an die Bundespolitik, schnellstmöglich Regelungen zum Ausgleich von COVID-Mindererlösen und COVID-Mehraufwendungen zu treffen. Die Corona-Rettungsschirme müssen die Pandemierisiken verlässlich abdecken, weil andernfalls neue Höchststände bei der Defizitquoten der baden-württembergischen Kliniken vorprogrammiert sind.
Und als wäre das alles nicht genug, hat sich durch die Pandemie auch der Fachkräftemangel weiter verschärft. Hier bedarf es eines ganzes Bündels an Maßnahmen. Dazu gehören neben dem dringend erforderlichen Abbau der überbordenden Bürokratie insbesondere die beschleunigte Anerkennung ausländischer Fach- und Hilfskräfte, ein bundesweiter Ausbildungsfonds zur Finanzierung der einjährigen Helferausbildung, ein gesetzliches Moratorium im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorgesehene Ermöglichung der Pflegeausbildung auch in Einrichtungen der Rehabilitation und Eingliederungshilfe.
Aber unser Blick richtet sich auch in Richtung Land. Wir teilen unbedingt die Einschätzung des Sozialministeriums, dass die Investitionsförderung für die Kliniken im Land in den kommenden beiden Jahren um jeweils 200 Millionen Euro erhöht werden muss. Zwar anerkennen wir, dass das Land bei der Krankenhausinvestitionsförderung mehr leistet als die meisten anderen Bundesländer. Angesichts eines gutachterlich bestätigten Förderbedarfs von 750 Millionen Euro jährlich wäre ein Aufstockungsbetrag von 200 Mio. Euro jährlich auch ohne die Inflationskrise dringend geboten gewesen. Die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte adressieren daher die dringende Bitte an das Land, die Investitionsförderung für Kliniken im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 klar zu priorisieren.“
Das Positionspapier liegt dieser Pressemitteilung als Anlage bei.