Zum Hauptinhalt springen

Medieninformation vom

Landrätekonferenz verabschiedet Resolution zur Digitalisierung der Verwaltung mit fünf Kernerwartungen an eine neue Bundesregierung

„Deutschland hat bei der Digitalisierung der Verwaltung enormen Nachholbedarf. Es bedarf eines gemeinsamen Kraftakts von Bund, Land und Kommunen, um die Digitalisierung der Verwaltung deutlich voranzubringen. Die Landkreise sind hierzu bereit und bereits auf einem guten Weg. Um das E-Government rasch und effektiv auszurollen, bedarf es allerdings kurzfristig zielführender Weichenstellungen auf Bundesebene. An die neue Bundesregierung haben wir insofern sehr konkrete Erwartungen“, erklärte der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), am Freitag, 26. Januar 2018, im Rahmen einer Konferenz der Landrätinnen und Landräte der 35 baden-württembergischen Landkreise in Stuttgart.

Bei der Entwicklung von E-Government-Angeboten muss der Grundsatz gelten „mobile first“!

Landkreistagspräsident Walter warb insbesondere dafür, die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von E-Government-Angeboten zu berücksichtigen: „Aktuell nutzen deutlich über 50 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein Smartphone. Es ist daher zwingend, dass eine elektronische Identifizierung und Signatur künftig mittels mobiler Endgeräte wie zum Beispiel Smartphones möglich ist. Nach dem Motto ‚mobile first' erwarten wir von einer neuen Bundesregierung eine umfassende Strategie für die Überführung der E-Government-Angebote auf mobile Endgeräte,“ so Landkreistagspräsident Walter.

Der Bund muss einen „E-Government-TÜV“ einführen!

Nach wie vor enthalten viele bundesrechtliche Regelungen entbehrliche Schriftformerfordernisse. „Diese Schriftformerfordernisse behindern das E-Government. Deshalb fordern wir einen wirksamen ‚E-Government-TÜV' der neue Rechtsvorschriften von vorneherein auf ihre E-Government-konforme Ausgestaltung hin überprüft“, betonte Joachim Walter.

Damit die Digitalisierung nicht auf Kosten der Bürgernähe geht, muss der Bund bei seinen Infra-struktur- und Standardvorgaben kommunale Anforderungen berücksichtigen und die kommunale Selbstverwaltung wahren!

Im Hinblick auf das Online-Zugangsgesetz des Bundes und die dort geregelten Befugnisse des Bundes, einheitliche Anwendungen und Standards vorzugeben, erklärte Landkreistagspräsident Walter: „Auch im Zeitalter der Digitalisierung sind und bleiben die Kommunen die erste Anlauf-stelle für die Bürgerinnen und Bürger! Deshalb müssen Bund und Land ihre E-Government-Lösungen in enger Abstimmung mit den Kommunen entwickeln und umsetzen! Denn nur gemeinsam kann die Digitalisierung der Verwaltung erfolgreich und zum Nutzen der Bürger verwirklicht werden!“ so Landkreistagspräsident Walter weiter.

Die angesprochenen Kernerwartungen der Landkreise finden Sie in der Resolution des Landkreis-tags Baden-Württemberg zur Digitalisierung der Verwaltung „E-Government rasch und effektiv voranbringen! – Fünf Kernerwartungen an eine neue Bundesregierung“, die am 26. Januar 2018 im Rahmen der Landrätekonferenz des Landkreistags Baden-Württemberg beschlossen wurde.

Anlage:
Resolution des Landkreistags Baden Württembergs zur Digitalisierung der Verwaltung >
 

Medieninformationen 2024

Medieninformationen 2023

Medieninformationen 2022

Medieninformationen 2021

Medieninformationen 2020

Medieninformationen 2019

Medieninformationen 2018

Medieninformationen 2017