Landkreistagspräsident Walter: „Kommunale Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet“
Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, zeigt sich anlässlich der Veröffentlichung des Kreisfinanzberichts 2024 besorgt:
„Die Haushaltslage der Landkreise ist bereits im laufenden Haushaltsjahr mehr als angespannt und wird sich ab dem Jahr 2025 dramatisch verschlechtern. So ergeben die Haushaltspläne der Landkreise für 2024, dass bereits 80 % der Landkreise ihre Aufwendungen nicht mehr aus laufenden Erträgen erwirtschaften können. Auch der Schuldenstand der Landkreise steigt um über 1 Mrd. Euro an. Die auf Echtzahlen basierenden Finanzzwischenberichte lassen zudem erwarten, dass sich die Finanzlage der Kreise im Laufe des Jahres 2024 noch weiter verdüstern wird. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich das ordentliche Ergebnis gegenüber der Planung um rund 229 Mio. Euro verschlechtern wird. In 2025 wird sich dann massiv auswirken, dass die bei den Landkreisen aktuell noch bestehenden Rücklagen zum Jahresende weitgehend aufgezehrt sein werden. Kurzum: Die Kreishaushalte befinden sich im freien Fall.
Für diese besorgniserregende Entwicklung der Kreisfinanzen gibt es eine ganze Reihe von Gründen. So spielt etwa auch die schwierige konjunkturelle Lage eine nicht unmaßgebliche Rolle. Allerdings liegt das eigentliche Problem tiefer. Hauptursächlich für die eben nicht mehr nur konjunkturell, sondern strukturell bedingte Schieflage der Kreisfinanzen ist, dass in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Landkreise beständig ausgeweitet wurden und die Erledigungskosten aus bestehenden Pflichtaufgaben explodiert sind, ohne dass es dafür von Seiten des Bundes und des Landes einen auch nur annähernd ausreichenden finanziellen Ausgleich gegeben hätte. Beispielhaft zu nennen sind die Eingliederungs- und Jugendhilfe sowie die Krankenhausversorgung.
Nun ist es freilich den Landkreisen nicht erlaubt, Pflichtaufgaben einfach mal hintanzustellen oder gesetzlich festgelegte Standards nach eigenem Gutdünken abzusenken, wenn es an den erforderlichen Finanzmitteln fehlt. Der aus dem politischen Raum immer wieder zu hörende Hinweis, Kommunen könnten Fünfe doch auch einmal gerade sein lassen, ist im Bereich der Pflichtaufgaben nicht nur wohlfeil, sondern gefährlich. Damit würde der Anfang vom Ende des demokratischen Rechtsstaats eingeläutet. Stattdessen sind nach unserer Verfassungsordnung die Gesetzgeber in Bund und Land gefordert. Allein sie können und müssen den Umfang kommunaler Pflichtaufgaben und die dafür vorgesehene kommunale Finanzausstattung wieder ins Gleichgewicht bringen. Denn hier ist inzwischen so viel aus dem Lot geraten, dass die kommunale Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet erscheint.
In finanzieller Hinsicht erwarten die Landkreise gemeinsam mit den Städten und Gemeinden jetzt zuallererst ein Nothilfepaket für das Jahr 2024, um die Kommunen bei den Kosten der Geflüchtetenaufnahme, den Defiziten der Krankenhäuser und den Investitionen in die Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu unterstützen. Hier muss das Land schnellstmöglich aktiv werden und der kommunalen Familie einen tragfähigen Kompromiss anbieten. Hierbei geht es um eine dem Doppelhaushalt 2025/2026 vorgelagerte Notwendigkeit.“
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat in diesem Jahr erstmals einen Kreisfinanzbericht veröffentlicht. Er bietet im Schwerpunkt einen Überblick über maßgebliche Kennzahlen zur Beurteilung der Kreisfinanzen und liefert im Weiteren wertvolle Informationen zu den finanziellen Entwicklungen speziell im Sozial- und Krankenhausbereich.