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Medieninformation vom

Kommunale Selbstverwaltung als wichtiges Bauelement des Grundgesetzes

Landkreistagspräsident Walter: „Grundgesetz war und ist ein Glücksfall für unser Land“

„Obwohl das Grundgesetz im Jahr 1949 als bloß provisorische Regelung unserer staatlichen Grundordnung angelegt war, feiern wir heute in großer Dankbarkeit den 75. Geburtstag unserer Verfassung“, betonte Landkreistagspräsident Joachim Walter anlässlich des morgigen Grundgesetzjubiläums. „Wir blicken zurück auf eine in der deutschen Geschichte nie zuvor da gewesene Periode des Friedens und des Wohlstands, der Freiheit und des sozialen Ausgleichs, zu der unsere Verfassung maßgeblich mit beigetragen hat. Das Grundgesetz war und ist ein Glücksfall für unser Land! Umso wichtiger ist es, dass wir uns gerade auch heute, angesichts multipler Krisen und massiver Bedrohungen von innen wie von außen, zu unserem Grundgesetz bekennen und, wo auch immer nötig, für seine Werte einstehen.“

Mit Blick auf die kommunale Ebene hob Walter hervor: „Die kommunale Selbstverwaltung ist ein zentral wichtiges Bauelement des Grundgesetzes. Dies hat seinen guten Grund. Denn viele Fragen lassen sich auf kommunaler Ebene einfach deutlich besser lösen als auf Ebene der Länder, des Bundes oder der Europäischen Union. Auch sind die Kommunen der Ort, an dem Demokratie unmittelbar erfahrbar wird. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, wenn es darum geht, verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen. Vor diesem Hintergrund ist es dringender denn je, die kommunale Selbstverwaltung wieder zu stärken. Dies aber setzt voraus, dass den Landkreisen, Städten und Gemeinden wieder ein hinreichend großer Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Dazu müssen die Kommunen von entbehrlichen Aufgaben entlastet und von Überregulierung befreit werden. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist die konsequente Aufgaben- und Standardkritik der einzige Weg, um kommunale Selbstverwaltung dem Grundgesetz entsprechend zu erhalten und wieder zu stärken.“

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