Ranghoher Besuch beim diesjährigen Treffen der baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte
Die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte kommen am Donnerstag und Freitag zu ihrem jährlichen Austausch zusammen. Als Gäste haben sich Wohnungsbauministerin Nicole Razavi, Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges, der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel und der EnBW-Vorstand Dr. Stamatelopoulos angekündigt. Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, erklärt hierzu:
„Die Landkreise in Baden-Württemberg arbeiten mit Hochdruck daran, sich auf eine drohende Gasmangellage vorzubereiten. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass wir uns unter Landrätinnen und Landräten dazu abstimmen und uns dabei auch von dem wichtigsten Energieversorger im Land informieren und beraten lassen. Auch freue ich mich sehr, dass die beiden Ministerinnen Nicole Razavi und Marion Gentges mit uns zu den Themen Planen und Bauen sowie zum aktuellen Stand der Migrationspolitik in die Diskussion gehen werden. Nachdem die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen die Landkreise aktuell stark beschäftigt, bin ich dem aus Baden-Württemberg stammenden Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel sehr dankbar, dass er an unserem Landräteseminar teilnimmt.“
Im Laufe der zweitägigen Tagung sollen auch Beschlüsse zu politisch bedeutsamen Themen gefasst werden. Präsident Walter betont hierzu:
„Weit oben auf unserer politischen Agenda steht die dramatische Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Ohne ausreichenden Inflationsausgleich und ohne angemessene Kompensation von Corona-Mindererlösen sowie Corona-Mehraufwendungen sehe ich die ernsthafte Gefahr, dass aufgrund des immensen Kostendrucks die medizinisch-pflegerische Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser Schaden nimmt. Ebenso beunruhigt uns mit Blick auf den Herbst, dass die ohnehin schon stark belasteten Gesundheitsämter mit fachfremden Aufgaben, nämlich der Abwicklung von Corona-Entschädigungszahlungen, beaufschlagt werden sollen. Auch hier gilt: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.“