Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg. Landrat Joachim Walter (Tübingen} erklärt hierzu: „Mit dem Forstreformgesetz können die Landratsämter ihre bewährten und qualitätsvollen Betreuungsangebote für Kommunal- und Privatwaldbesitzer aufrechterhalten. Dies war unser erklärtes Ziel, das dank eines guten Abstimmungsprozesses mit dem Land auch erreicht wurde.
Geichzeitig kommen im Zuge der Forstneuorganisation erhebliche Herausforderungen auf die Landkreise zu. Daher gilt es, die Umsetzung der Forstreform in den kommenden Jahren konstruktiv zu begleiten und sorgsam zu evaluieren. So werden wir die Forstwirtschaft im Land zukunftssicher aufstellen.“
Medieninformation vom
Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 33/2019 des Staatsministeriums
„Ministerrat macht Weg frei zu neuem Forstgesetz“