Landkreistagspräsident Walter: „Gut, dass die Hürden für Schulschließungen höher gelegt wurden“
Zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu den Schulschließungen (1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21) äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:
„Als Landkreise haben wir in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der Wegfall des Präsenzunterrichts nicht nur zur Lernrückständen, sondern auch zu teils gravierenden Defiziten in der persönlichen Entwicklung führt. Ich bin daher froh, dass unser höchstes Gericht nun erstmals ein Recht auf schulische Bildung anerkannt hat und Schulschließungen als schwerwiegende Beeinträchtigung dieses Rechts qualifiziert. Damit werden die verfassungsrechtlichen Hürden für Schulschließungen höher gelegt. Die Landkreise bekräftigen in diesem Zusammenhang erneut ihren politischen Appell, die anstehenden Corona-Maßnahmen immer auch an dem Oberziel auszurichten, die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen offenzuhalten.“