Zum klarstellenden Erlass des Sozialministeriums zur Sperrstunde ab 23.00 Uhr bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern bezogen auf einen Landkreis erklärt der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter:
"Es war zuletzt unklar gewesen, wie die Erlasse des Sozialministeriums zur Sperrstundenverkürzung zu verstehen sind. Außerdem hatten etliche Landkreise – auch aufgrund entsprechender Rechtsprechung – durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit pauschaler Verbotsregelungen. Wie dies im Rechtsstaat vorgesehen ist, haben die Landratsämter ihre Rechtszweifel der vorgesetzten Behörde mitgeteilt, um von dort eine klare Ansage zu erhalten. Dies sieht das Grundgesetz so vor. Nachdem nun mit zeitlicher Verzögerung eine klarstellende Weisung des Sozialministeriums vorliegt, werden die Landratsämter selbstverständlich entsprechend verfahren. Wie die Gerichte im Weiteren entscheiden werden, bleibt abzuwarten."