Landkreistagspräsident Walter: „Ohne wirksame Begrenzung der irregulären Migration wird es schon mangels ausreichenden Personals nicht möglich sein, die hierher Geflüchteten zu integrieren“
Zum aktuellen Beschluss von Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik erklärt der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen):
„Nach Monaten des Wegduckens anerkennt der Bund endlich, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme an ihre Grenzen stoßen. Allerdings reicht das zwischen Bund und Ländern Vereinbarte ersichtlich nicht aus, um die massiven Probleme bei der Unterbringung und Integration, in den Kitas und Schulen wie auch im Bereich der medizinischen Versorgung erfolgreich zu bewältigen. Zwar ist anzuerkennen, dass der Bund den Ländern für das Jahr 2023 eine zusätzliche Milliarde Euro zur Entlastung ihrer Kommunen zur Verfügung stellt und sich überdies auf europäischer Ebene für die Eindämmung irregulärer Migration einsetzen will, etwa durch verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Doch genügt dies definitiv nicht, um den Kommunen finanziell wie auch im Hinblick auf die Begrenzung der Flüchtlingszahlen eine verlässliche Perspektive zu bieten.
In finanzieller Hinsicht bedarf es dringend eines auf Dauer angelegten atmenden Systems, bei dem die Refinanzierung der Geflüchtetenkosten automatisch und ohne ständig wiederkehrende Krisengipfel den Flüchtlingszahlen und Kostenentwicklungen folgt. Insbesondere brauchen wir eine dauerhafte und vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge. Dass Bund und Länder die insoweit notwendigen Entscheidungen auf die lange Bank geschoben haben, passt nicht zum Ernst der Lage und empfinden wir als enttäuschend.
Eine nachhaltige Begrenzung der irregulären Migration nach Deutschland wird sich ohne europaweite Harmonisierung der Sozialleistungen für Geflüchtete nicht erreichen lassen. Hierzu freilich schweigt sich das Beschlusspapier von Bund und Ländern komplett aus. Dabei ist doch klar, dass sich bei unterschiedlichen Sozialstandards eine gleichmäßig-faire Verteilung der Geflüchteten in Europa letztlich nicht umsetzen lässt. Ohne wirksame Begrenzung der irregulären Migration aber wird es schon mangels ausreichenden Personals nicht möglich sein, die hierher Geflüchteten zu integrieren. Denn die Kommunen und ihre Beschäftigten sind jetzt schon mit der Unterbringung und Grundversorgung der Geflüchteten mehr als ausgelastet. Eine gelingende Integration ist angesichts dieser Überlastungssituation schlicht nicht mehr möglich, zumal auch der Fach- und Arbeitskräftemangel massiv durchschlägt. Anders formuliert: Eine wirksame Begrenzung irregulärer Migration und in diesem Zusammenhang die europaweite Harmonisierung der Sozialleistungen für Geflüchtete sind Voraussetzung dafür, dass Deutschland sich weiter zu einem modernen Einwanderungsland entwickeln kann.“