Zur Meldung, wonach Verbraucherschutzminister Hauk sich für die Verpflichtung zu nationalem Roaming zwischen den Mobilfunknetzbetreibern ausspricht, äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, wie folgt:
„Minister Hauk hat Recht, wenn er hervorhebt, dass uns eine Verpflichtung zu nationalem Roaming dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung einen großen Schritt näher bringen würde. Dies gilt für die unzähligen sogenannten ‚grauen Flecken‘, in denen zwar mindestens ein Anbieter eine Versorgung garantiert, aber eben nicht zwingend derjenige, mit dem man einen Vertrag hat. Die Landkreise fordern die Anordnung von Roaming zwischen den Netzbetreibern bereits seit vielen Jahren. Die rechtliche Grundlage dafür ist da, jedenfalls für ein örtlich begrenztes „lokales Roaming“. Insofern begrüßen wir die Initiative des Verbraucherschutzministers ausdrücklich.“