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Medieninformation vom

Zumeldung zur Pressemitteilung „Rechtsanspruch auf Ganztag wird zum Offenbarungseid“ des Gemeindetags Baden-Württemberg

Ganztagsbetreuung wird dem Zufall preisgegeben

Zur Bekanntgabe, dass das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erheblich überzeichnet ist und daher ein Losverfahren über die Reihenfolge der Antragsprüfung zum Einsatz kommt, äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, wie folgt:

„Die Befürchtungen der kommunalen Seite haben sich leider bestätigt: Das Investitionsprogramm Ganztag ist hoffnungslos überzeichnet – und jetzt soll das Los entscheiden. Damit werden etliche kommunale Schulträger leer ausgehen und nicht in der Lage sein, die erforderlichen Baumaßnahmen rechtzeitig vor dem Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 auf den Weg zu bringen. Dies macht zum wiederholten Male deutlich, was auch die Landkreise von Beginn an kritisiert hatten: Die Art und Weise, wie Bund und Länder den Rechtsanspruch aufgegleist haben, ignoriert schlicht die aktuelle Ressourcenlage. Mit dem jetzt vorgesehenen Losentscheid wird auch die Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs dem Zufall preisgegeben. So kann und wird die den Eltern versprochene Ganztagsbetreuung weder umfassend noch flächendeckend gelingen. Daher muss jetzt das Land seine Verantwortung wahrnehmen und für die fehlenden Fördermittel einspringen. Es darf nicht sein, dass die Kommunen in allen Bereichen, von den Krankenhäusern über die Geflüchtetenaufnahme bis hin zur Ganztagsbetreuung, zu Ausfallbürgen des Landes werden.“

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