Präsidenten Walter, Dr. Kurz und Jäger: „Alle Voraussetzungen für eine kurzfristige Verständigung liegen mit dem heutigen Tag vor“
Der Bundesrat hat heute abschließend entschieden, dass Geflüchtete leistungsrechtlich nicht länger wie Asylsuchende behandelt werden, sondern ab 1. Juni uneingeschränkte Transferleistungen erhalten. Für die baden-württembergischen Kommunen wird dies zu einer massiven finanziellen Schlechterstellung führen, sofern nicht das Land für einen entsprechenden Ausgleich sorgt. Denn anders als bislang müssen die Kommunen dann nicht nur einen substanziellen Teil der Kosten der Unterbringung von Geflüchteten selbst tragen, sondern etwa auch die Leistungen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang die Hilfen zur Gesundheit übernehmen. Darüber hinaus fallen auf kommunaler Ebene erhebliche Folgebelastungen in den Bereichen soziale Integration, Wohnraum, Schule und Kita an. Vor diesem Hintergrund drängen die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände, Landrat Joachim Walter (Landkreistag), Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (Städtetag) und Steffen Jäger (Gemeindetag), auf eine kurzfristige Verständigung mit dem Land:
„Die Landkreise, Städte und Gemeinden stehen vollumfänglich zu ihrer Verantwortung, für Unterbringung und Versorgung, Betreuung und Integration der aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu sorgen. Seit bald drei Monaten arbeiten die kommunalen Verwaltungen unter Hochdruck, um die Geflüchteten bestmöglich zu unterstützen. In der aktuellen Kriegssituation ist dies nicht zuletzt auch ein Gebot der Humanität und Solidarität.
Allerdings ist es jetzt auch an der Zeit, dass das Land auf die Kommunen zugeht, um kurzfristig zu einer Verständigung über die Refinanzierung der kommunalen Aufwände rund um die Aufnahme der Ukraine-Geflüchteten zu kommen. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor: Der rechtliche Rahmen steht mit dem heutigen Tage endgültig fest, die Beteiligung des Bundes ist geklärt und spätestens nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung hat das Land keinen plausiblen Grund mehr, den Kommunen die Kostenerstattung zu versagen.
Ein weiteres Zuwarten wäre den Landkreisen, Städten und Gemeinden schlechterdings nicht vermittelbar. Sie brauchen jetzt finanzielle Planungssicherheit. Es würde auf großes Unverständnis stoßen, wenn der Eindruck entstünde, dass das Land den Wechsel der Ukraine-Geflüchteten aus dem Regime des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Regelsysteme der Sozialgesetzbücher zum Anlass nimmt, sich auf Kosten der Kommunen finanziell zu entlasten. Dies entspräche nicht dem partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang, den Land und Kommunen in den Krisen der letzten Jahre gepflegt haben.“