Zu den Änderungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg an dem Erlass zu den „Entschädigungen an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und an ehrenamtliche Ortsvorsteher (ab 2021)“ äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen), wie folgt:
„Die moderate Anhebung der Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die auf Initiative der baden-württembergischen Landesregierung in allen Ländern beschlossen wurde, begrüße ich ausdrücklich. Damit würdigt das Land nicht zuletzt auch die Arbeit der vielen engagierten Kreisrätinnen und Kreisräte in den 35 Landkreisen Baden-Württembergs. In einer Zeit, in der leider auch ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger immer häufiger Anfeindungen oder Hasskommentaren im Internet ausgesetzt sind, ist dies ein wichtigstes Zeichen der Wertschätzung. Dies gilt umso mehr, als auch die zeitliche Belastung im kommunalen Ehrenamt angesichts der zunehmenden Komplexität der Entscheidungen von Jahr zu Jahr beträchtlich zunimmt.“