Zur vom Landeskabinett beschlossenen Änderung der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz, durch die die Zuständigkeit für anlasslose Kontrollen bestimmter Waffen- und Messerverbote auf den polizeilichen Vollzugsdienst übertragen wird, äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis v. Komorowski, wie folgt:
„Die im Rahmen des Sicherheitspakets der Bundesregierung ergriffenen Regelungen und Verbote im Bundesrecht sind nur der eine Schritt. Sie müssen vor Ort auch effektiv und zielgerichtet kontrolliert werden können. Daher begrüßen wir die nun beschlossene Änderung des Landesrechts ausdrücklich, die der Polizei zusätzliche Möglichkeiten zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Waffen- und Messerverboten eröffnet. Denn gerade in Situationen, in denen es kritisch wird, sind wir in den Kommunen auf das zurecht nur der Landespolizei zustehende robuste Vorgehen angewiesen.“