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Medieninformation vom

Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wie andere Geflüchtete behandeln

„Landkreistagspräsident Walter: „Die Sonderregelung für Ukraine-Geflüchtete ist gescheitert!“

„Das seinerzeit verfolgte Ziel, Ukraine-Geflüchtete durch die Übernahme ins Bürgergeldsystem rasch in Arbeit zu bringen, wurde nicht erreicht und durch die relativ hohen Sozialleistungen teilweise sogar konterkariert“, betont der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen). „Nach wie vor sind nur etwas mehr als 30 Prozent der rund 900.000 erwachsenen Geflüchteten aus der Ukraine sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gleichzeitig haben die im Sozialgesetzbuch II im Vergleich zum Asylbewerberleistungsgesetz höheren Sozialleistungen dazu geführt, dass immer mehr ukrainische Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, auch aus sicheren EU-Ländern. Das ist menschlich zweifellos verständlich, gesamtgesellschaftlich aber nicht akzeptabel. Denn dadurch werden nicht bloß alle Pläne für eine gerechtere europäische Verteilung von Schutzsuchenden durchkreuzt, sondern auch die öffentlichen Kassen massiv belastet. Durch die Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge ins Bürgergeldsystem entstehen allein den baden-württembergischen Landkreisen Mehrkosten in Höhe von rund 300 Mio. Euro pro Jahr“, so Landkreistagspräsident Walter. „Deshalb appelliere ich an die künftigen Koalitionäre im Bund, neu nach Deutschland einreisenden Ukraine-Geflüchteten ab sofort nur mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Die aktuell geltende Sonderregelung für Ukraine-Geflüchtete ist klar gescheitert und daher muss spätestens jetzt der bestehenden Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Geflüchteten ein Ende gesetzt werden. Parallel gilt es, verbliebene Hürden für eine schnelle Arbeitsaufnahme von Geflüchteten restlos aufzuheben und diese zu verpflichten, zumutbare Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen“, so Joachim Walter. Die neue Koalition auf Bundesebene dürfe sich nicht auf dem Finanzpaket ausruhen, sondern müsse Strukturreformen beherzt angehen. Die Rücknahme des Rechtskreiswechsels für die Zukunft sei eine davon.



Hintergrund:

Seit dem 1. Juni 2022 wurde für Geflüchtete aus der Ukraine ein sogenannter „Rechtskreiswechsel“ vollzogen. Während Geflüchtete aus der Ukraine zuvor, genau wie Geflüchtete aus anderen Ländern, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten haben, wurde nun für erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II eröffnet. Zuständig für diese Geflüchtete sind seither nicht mehr die Sozialämter, sondern die Jobcenter. Ziel der Maßnahme war es seinerzeit, Geflüchtete aus der Ukraine schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Dieses Ziel wurde jedoch mit Blick auf die nach wie vor geringe Beschäftigungsquote erwerbsfähiger Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland nicht erreicht.

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